Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bei gesetzlich Versicherten (TSVG-Hausarzt-Vermittlungsfall) ist es zwingend erforderlich, dass Sie mit Ausstellen der Überweisung in Ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) die GOP 03008 und unsere BSNR 182905600 vermerken. Bitte beachten Sie außerdem, dass bei dieser Vermittlungsart der Kassenpatient im laufenden Quartal noch nicht in unserer Praxis gewesen sein darf.
Sie dürfen die Terminvermittlung an Praxismitarbeiter delegieren.
Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit.
Ihre Praxis Dr. Barbara Hauptmeier, Dr. Jörg Walther und Dr. Wilhelm Ammenwerth